Die Themen Verpflegungszuschuss und Wegezeitvergütung bei Fahrten zur Arbeitsstelle und nach Hause wurden im aktuell gültigen Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) neu geregelt. Außerdem sind Bau-Betriebe verpflichtet, eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen.
Wegezeitentschädigung – die Änderungen im Überblick
Der geänderte BRTV ist seit 01.01.2023 gültig und wurde für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gilt die neue Wegezeitentschädigung für alle Baubetriebe und ihre Beschäftigten.
Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie
Alle Bau-Betriebe sind verpflichtet ihren Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen.
- 500 EUR bis spätestens 30.09.2023
- Weitere 500 EUR bis spätestens 30.09.2024.
Auszubildende erhalten zusätzlich
- 150 EUR bis spätestens 30.09.2023
- Weitere 150 EUR bis spätestens 30.09.2024.
Der Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie ist seit 07.03.2023 gültig und wurde für allgemeinverbindlich erklärt.