Ausbildung beendet? Wichtige Informationen zur Meldung für Arbeitnehmer im Auslernjahr – Meldung RAMEL

12.01.2024 | Neuigkeiten
0
(0)

Beschäftigen Sie Mitarbeiter, die im letzten Jahr die Ausbildung beendet haben und noch nicht alle Urlaubstage genommen haben? Dann benötigen wir von Ihnen die Meldung der Resturlaubsvergütung, damit wir diese ins nächste Jahr übertragen können.

Reichen Sie uns die Resturlaubsanspruchsmeldung (Datensatz RAMEL) bis zum 15. Februar ein.

Wann muss ich eine Meldung RAMEL schicken?

Die Resturlaubsanspruchsmeldung (Datensatz RAMEL) muss immer dann an SOKA-BAU geschickt werden, wenn

  • ein jugendlicher gewerblicher Arbeitnehmer in dem Jahr, in dem er das 18. Lebensjahr vollendet hat, noch einen Resturlaubsanspruch hat
  • ein Auszubildender in dem Jahr, in dem er seine Ausbildung beendet hat, noch einen Resturlaubsanspruch hat.

Besteht das Arbeitsverhältnis über den 31.12. hinaus, wird der Resturlaubsanspruch in das folgende Jahr übertragen.

Wie wird der Resturlaubsanspruch berechnet?

Die Urlaubsvergütung für die übertragenen Resturlaubstage errechnen Sie aus dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen (= letzten 3 Lohnabrechnungen) vor Jahresende (31.12.) erzielt hat.

Der übertragene Resturlaubsanspruch aus dem Auslernjahr kann bis zum 31.12. des folgenden Jahres gewährt und genommen werden. Danach besteht Anspruch auf Entschädigung.

Was muss ich melden?

SOKA-BAU benötigt die Urlaubsvergütung für die übertragenen Resturlaubstage zuzüglich 25% zusätzliches Urlaubsgeld pro Tag.

Anwenderfälle und Berechnungsbeispiele: Auszubildender im Auslernjahr

Der Arbeitnehmer war mehr als 13 Wochen vor Jahresende (31.12.) im Vorjahr beschäftigt

0
(0)

Nehmen Sie den Bruttolohn der letzten 3 Monate geteilt durch die lohnzahlungspflichtigen Tage, die in diesem Zeitraum angefallen sind = Tagessatz. Hinzu kommen dann noch 25% zusätzliches Urlaubsgeld pro Tag.

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Der Arbeitnehmer war weniger als 13 Wochen vor Jahresende (31.12.) im Vorjahr beschäftigt

0
(0)

Nehmen Sie den Bruttolohn ab Beschäftigungsbeginn bis zum 31.12. geteilt durch die lohnzahlungspflichtigen Tage, die in diesem Zeitraum angefallen sind = Tagessatz. Hinzu kommen dann noch 25% zusätzliches Urlaubsgeld pro Tag.

 

 

 

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Weitere Infos und Hilfestellungen finden Sie auch unter www.soka-bau.de

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Weitere Beiträge zu Neuigkeiten