Seit dem 01.01.2024 gelten geänderte Sozialkassenbeiträge. Alle Details und weitere wichtige Änderungen haben wir für Sie zusammengefasst.
Wichtige Änderungen ab Januar 2024 im Überblick:
Beitragsänderungen:
Neue Regelungen und Hinweise:
Details – die Beitragsänderungen für Betriebe
Region | Mitarbeitergruppe | Alter Beitragssatz | Neuer Beitragssatz ab 01.01.2024 |
Bund West | Gewerbliche Arbeitnehmer | 20,8% | 20,5% |
Angestellte | 85 Euro | 85 Euro (unverändert) | |
Berlin West | Gewerbliche Arbeitnehmer | 25,75% | 25,65% |
Angestellte | 85 Euro | 85 Euro (unverändert) | |
Bund Ost | Gewerbliche Arbeitnehmer | 18,7% | 18,7% (unverändert) |
Angestellte | 45,50 Euro | 53 Euro | |
Berlin Ost | Gewerbliche Arbeitnehmer | 23,65% | 23,85% |
Angestellte | 45,50 Euro | 53 Euro |
Details – neue Regelungen und Hinweise
Resturlaubsansprüche
- Bei der Berechnung der Resturlaubsansprüche zum Ende des Urlaubsjahres sind Bruchteile von Urlaubstagen kaufmännisch zu runden. Ergibt sich am Ende des Jahres z.B. rechnerisch ein Resturlaub von 1/2 Tag, ist der auf 1 Urlaubstag aufzurunden und dann in das folgende Kalenderjahr zu übertragen. Durch die Rundung ist er zu einem vollen Urlaubstag geworden und kann deshalb nach dem Jahreswechsel auch genommen werden.
Probebetrieb des Arbeitgebermeldeverfahrens
- Das Arbeitgebermeldeverfahren umfasst eine übergreifende Regelung aller Meldungen von Beschäftigten-Daten an Sozialversicherungsträger. Das betrifft zum Beispiel Meldungen an die Krankenkassen oder Rentenversicherung, aber auch die monatlichen Meldungen an SOKA-BAU. In Zukunft sollen alle diese Meldungen digitalisiert über einen einzigen elektronischen Meldekanal erfolgen. Ziel ist es, dass die Buchhaltung eines Unternehmens zielgerichtet arbeitet und sich effizient mit allen Beteiligten austauschen kann.
- Mit dem Tarifvertrag zum 01.01.2024 wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, um die Anbindung der Sozialkassen in dieses übergreifende Meldeverfahren sicherzustellen: über die Umsetzung einer Arbeitgebermeldeplattform für alle Sozialkassen (Bau, Dachdecker, Gerüstbauer usw.). Ein erster Probebetrieb dieser Plattform soll am 01.01.205 starten.
Verpflichtende Meldung der Steuer-ID auch für Angestellte und Azubis
- Mit der Übermittlung der Steuer-ID tragen Sie dazu bei, dass Angestellte und Azubis für die Durchführung der Sozialkassenverfahren eindeutig identifiziert werden können.
- Übermitteln Sie die Steuer-ID bitte mit dem Meldedatensatz ANMEL und für Azubis Stammdatenänderung Meldeschlüssel 0015.
Die Änderungen in den Tarifverträgen VTV und TZA Bau gelten rückwirkend ab 01.01.2024 für alle Baubetriebe, sobald die Allgemeinverbindlichkeit vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erteilt ist.