Ab sofort haben Sie mehr Zeit für Ihre Zahlungen an SOKA-BAU – wir verschieben die Fälligkeit von Sozialkassenbeitrag und Winterbeschäftigungsumlage um acht Tage nach hinten.
Mit der Verschiebung der Fälligkeit von Sozialkassenbeitrag und Winterbeschäftigungsumlage haben Betriebe und Dienstleister künftig nach der Meldung mehr Zeit, bevor die Beiträge gezahlt werden müssen. Ihre Vorteile:
- Ein einheitlicher Termin zur Zahlung von Beiträgen an verschiedene Institutionen (z.B. SOKA-BAU, Bundesagentur für Arbeit, Krankenkassen)
- Mehr Zeit für auftretende Meldungskorrekturen
- Die Reduzierung von zusätzlichen Überweisungen und den damit verbundenen Kosten
Das ändert sich
Der neue Fälligkeitstermin – jeweils der 28. eines Folgemonats – gilt sowohl für den von SOKA-BAU erhobenen Sozialkassenbeitrag als auch für die Winterbeschäftigungsumlage, die SOKA-BAU im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit einzieht.
Das bleibt gleich
Sie reichen Ihre Meldungen nach wie vor bis zum 15. des Folgemonats bei uns ein und zahlen die Beiträge bis zum 28. des Folgemonats. Für Teilnehmer am Lastschriftverfahren passen wir das Einzugsdatum automatisch an. Dies erfolgt spätestens für die Mai-Meldung, deren Beitrag zum 28.06.2021 fällig wird.
Im Arbeitgeber-Onlineservice können Sie den Status der Meldung tagesaktuell nachvollziehen. Falls es zu Abweichungen oder Klärungsbedarf kommt, wird Ihnen das direkt angezeigt. Mit wenigen Klicks lösen Sie diese Fälle selbst direkt im Portal. Dafür haben Sie künftig mehr Zeit. Die Berechnung der Beiträge und Leistungen können Sie online nachvollziehen und sind so immer auf dem aktuellen Stand und bestens vorbereitet für die nächste Monatsmeldung.