Erstattung für Azubi`s

28.06.2022 | Insights
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Azubi’s, die mit dem eigenem PKW zur überbetrieblichen Ausbildungsstätte anreisen, bekommen aus Kulanzgründen für die Monate Juni, Juli und August den zuletzt gültigen Ticketpreis vor der Umstellung auf die 9 EUR-Tickets erstattet. 

Seit Juni gilt es schon: Das 9 EUR-Ticket ist Teil des Entlastungspaketes der Bundesregierung und gilt noch bis August deutschlandweit im öffentlichen Nahverkehr. Das vergünstigte Ticket hat Auswirkungen auf unser Berufsbildungsverfahren, da wir die Fahrtkosten der Azubis zur Überbetrieblichen Ausbildungsstätte übernehmen.

Im Falle des 9 EUR-Tickets wäre eine Erstattung von maximal 9 EUR pro Monat möglich. Dies ist für alle Azubis, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur überbetrieblichen Ausbildung anreisen, kein Problem. Allerdings gibt es auch Azubis, die mit dem PKW fahren, da es beispielsweise in deren Region keine gute Infrastruktur gibt. Auch diese Auszubildenden würden nur eine Erstattung in Höhe des „günstigsten Tarifs“ erhalten – also maximal monatlich 9 EUR. Diese Auszubildenden wären also entsprechend benachteiligt bei der Erstattung der Fahrtkosten.

Daher bekommen nun auch Azubi’s, die mit dem eigenem PKW anreisen, für die Monate Juni, Juli und August den zuletzt gültigen Ticketpreis vor der Umstellung auf die 9 EUR-Tickets erstattet.

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