Seit dem 01. Oktober 2022 gilt für geringfügig Beschäftigte eine neue Verdienstgrenze. Sie steigt von bisher 450 EUR auf 520 EUR im Monat an.
Gewerbliche Arbeitnehmer |
Für gewerbliche Arbeitnehmer ändert sich nichts. Bei einer Urlaubsabgeltung an den Arbeitnehmer, werden die Geringfügigkeitsgrenzen bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge automatisch berücksichtigt – 450 EUR bis zum 30.09.2022 und 520 EUR ab dem 01.10.2022. |
Angestellte |
Für Angestellte gibt es einen wichtigen Hinweis. Angestellte, die geringfügig beschäftigt sind, müssen bei SOKA-BAU angemeldet werden, sobald der Verdienst 520 EUR im Monat übersteigt. Mehrere Beschäftigungsverhältnisse werden immer zusammengerechnet. |