Das 49-Euro-Ticket gilt seit 1. Mai deutschlandweit für Bus & Bahn im Nahverkehr. Auszubildende im Baugewerbe erhalten die Kosten für den günstigsten Regeltarif der Bahn für die Fahrt von der Wohnung zur überbetrieblichen Ausbildungsstätte erstattet.
Maximal wird der Betrag erstattet, der tatsächlich vom Auszubildenden gezahlt wurde. Je nach Dauer der überbetrieblichen Lehrgänge gehören dazu die Erstattung des Regeltarifs von Tages-, Wochen-, Monats- oder Azubitickets.
Fragen und Antworten zur Fahrtkostenerstattung
Was gehört alles zum günstigsten Regeltarif im öffentlichen Nahverkehr und wird erstattet?
• Schülerticket (365 EUR-Ticket)
• 49-EUR-Ticket (Deutschlandticket)
• Azubiwochentickets
• Azubimonatstickets
Was gilt für Lehrgänge bis 3 Wochen?
Erstattungen von Azubiwochentickets, Schülertickets oder 49-EUR-Ticket, je nachdem, was der Azubi vorlegt.
Und für Lehrgänge ab 3 Wochen?
Erstattung Azubimonatsticket / 49-EUR-Ticket oder Schülerticket
Was wird erstattet, wenn das 49-EUR-Ticket grundsätzlich vorgelegt wird?
Dann wird diese Tickets komplett erstattet.
Wenn sich ein Kurs über zwei Monate erstreckt, dann werden 2 x das 49-EUR-Ticket erstattet.
Was gilt im ersten Lehrjahr bei Nutzung des 365-EUR-Schülertickets?
Das 365-EUR-Schülerticket wird komplett erstattet.
Ab dem zweiten Lehrjahr kann das Ticket anteilsmäßig (31 EUR pro Monat) erstattet werden. Und zwar für Zeiten, wenn Lehrgänge stattfinden. Wenn der Auszubildende kein Schülerticket besitzt, werden Wochen-, Monats- oder das 49-EUR-Ticket erstattet.
Was gilt bei Nutzung von Bahncard + ICE?
Falls diese aufgrund der zurückzulegenden Wegstrecke günstiger als das 49 EUR-Ticket sind, werden diese ebenfalls erstattet.
Einzelfall:
Ist die Reisezeit aufgrund der Nutzung des 49-EUR-Tickets im Vergleich zur Fahrt mit dem Fernverkehr um mehr als 50 % länger, wird auch der Fernverkehr (Hin- und Rückfahrt 2. Klasse) erstattet.
Was wird erstattet, wenn das eigene Auto genutzt wird?
Falls der eigene PKW durch eine schlechte ÖPNV-Anbindung genutzt wird, wird eine Kilometer-/Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer erstattet – maximal bis zu den Kosten des Fernverkehr-Tickets.
Azubis, die den eigenen PKW nutzen, erhalten als Erstattung die 49 EUR, beziehungsweise, wenn das Schülerticket im jeweiligen Bundesland erhältlich ist, werden 31 EUR pro Monat erstattet.
Einzelfall:
Falls der Auszubildende in einer schlecht durch den ÖPNV erschlossenen Region wohnt und dadurch mindestens 50 % länger mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Ausbildungszentren benötigt, kann das Ausbildungszentrum ebenfalls die Kilometer-/Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer erstatten. Maximal können in diesen Fällen 50 EUR pro Woche mit SOKA-BAU abgerechnet werden.