Ab Juni 2026 stellen wir für Arbeitgeber den Versand der Arbeitnehmer-Kontoauszügen mit Stand 31.12.2025 auf den digitalen Dokumentenabruf im Kundenportal um. Damit entfällt der Versand per Post.
Wichtig für Sie zu wissen:
- Wir informieren Sie per E-Mail, wenn die Arbeitnehmer-Kontoauszüge 2025 für Sie bereitstehen.
- Der Abruf im Kundenportal ist dann ganz einfach. Gehen Sie dazu im Arbeitgeber-Onlineservice auf die Funktion „Dokumente“, klicken Sie in der Auswahl den „Arbeitnehmer-Jahreskontoauszug 2025“ an und bestätigen Sie Ihre Eingabe mit „Senden“.
- Sie erhalten danach automatisch alle Arbeitnehmer-Kontoauszüge ihrer Mitarbeiter direkt in ihr Postfach im Kundenportal.
Wichtig zu wissen: Ihre Arbeitnehmer erhalten den Arbeitnehmer-Kontoauszug weiterhin per Post.
Unser Tipp!
Um Klärfälle zu vermeiden, gleichen Sie bitte alle Daten mit Ihrem Lohnprogramm ab. Achten Sie bei der Prüfung besonders auf folgende Punkte:
- Resturlaubsansprüche: Sind die zum Jahresende ausgewiesenen Tage/Beträge korrekt?
- Stammdaten: Ist die Anschrift des Arbeitnehmers noch aktuell?
Unstimmigkeiten können Sie direkt über Ihr Lohnprogramm oder über die Kachel „Meldungsabgabe“ im Arbeitgeber-Onlineservice übermitteln.
In unserem Hilfe-Center finden Sie eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Sie bei der Prüfung von Unstimmigkeiten unterstützt.

