Mehr als 12.000 Auszubildende starten 2024 ihre Ausbildung in der Baubranche. Wir geben Ihnen Tipps und Hinweise, wie Sie Ihre Azubis bei SOKA-BAU richtig anmelden.
Damit Sie Ihre Auszubildenden schnell bei SOKA-BAU anmelden können, ist es wichtig, dass Sie die Ausbildungsverträge zusammen mit allen Unterlagen vollständig ausgefüllt per E-Mail an service-kundencenter@soka-bau.de einreichen.
Das brauchen wir von Ihnen:
- Die Angabe der Betriebskontonummer, unter der der Azubi in Zukunft abgerechnet wird
- Der vollständig ausgefüllte und vom Azubi unterschriebene Ausbildungsvertrag
- Die bestätigte Eintragung der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer
- Zusatzvereinbarungen, wie zum Beispiel zu einem dualen Studium
Hintergrund: Bei nicht vollständig eingereichten Unterlagen kann die Bearbeitung nicht abgeschlossen werden. Das könnte sogar Klärfälle bei Ihnen im Arbeitgeber-Onlineservice verursachen. Diese Aufwände und Verzögerungen bei den Erstattungen möchten wir gerne vermeiden.
Liegen alle Unterlagen vollständig vor, vergeben wir im Anschluss die Arbeitnehmernummer und informieren Sie schriftlich, wenn alle Daten bei uns erfasst sind.
Erledigen Sie alles Weitere direkt im Arbeitgeber-Onlineservice
Alle Azubi-Infos im Arbeitgeber-Onlineservice
Die Daten Ihrer Auszubildenden werden Ihnen im Arbeitgeber-Onlineservice angezeigt. In der Kachel „Auszubildende“ sehen Sie, in welchem Ausbildungsjahr sich der Auszubildende gerade befindet, welche Monate erstattungsfähig sind und für welche Monate bereits die Erstattung der Ausbildungsvergütung beantragt wurde.
Erstattungen direkt online beantragen
Die Erstattung der Ausbildungsvergütung können Sie entweder mit ihrer Monatsmeldung im Lohnprogramm oder ganz einfach direkt online über die Kachel „Auszubildende“ oder die Kachel „Meldungsabgabe“ im Arbeitgeber-Onlineservice anfordern.
Stammdaten und Fremdzeiten ändern
Ändern Sie die Daten Ihrer Azubis, wie Name oder Adresse direkt in der Kachel „Mitarbeiter“ ab. Hier können Sie uns auch so genannte „Fremdzeiten“ wie Elternzeit oder Dienstpflicht übermitteln.
Sie bilden noch nicht aus?
SOKA-BAU erstattet den Ausbildungsbetrieben einen großen Teil der Ausbildungsvergütungen und zusätzlich die Kosten für den Besuch überbetrieblicher Ausbildungsmaßnahmen in Ausbildungszentren. Für einen gewerblich Auszubildenden bekommen Sie für eine dreijährige Ausbildungszeit bis zu 39.000 € von SOKA-BAU erstattet.
Alle Informationen zur Ausbildungsförderung in der Bauwirtschaft und Anmeldung von Auszubildenden finden Sie auf soka-bau.de.