Müssen auf die Inflationsausgleichsprämie eigentlich Sozialkassenbeiträge gezahlt werden?

21.11.2022 | Insights
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Ganz klar – nein. Auf die Inflationsausgleichsprämie müssen weder Sozialkassenbeiträge noch die Winterbeschäftigungsumlage gezahlt werden.

Denn mit der Inflationsausgleichsprämie möchte der Bund Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der aktuell hohen Inflation in Deutschland entlasten. Die Zusatzzahlung von bis zu 3.000 EUR ist daher im Grunde ein steuerlicher Freibetrag, auf den keine Steuern und Sozialversicherungsabgaben gezahlt werden.

Die Zahlung der Prämie ist freiwillig. Ein Betrieb entscheidet selbst, in welcher Höhe er die Prämie auszahlt und ob sie als einmalige Zahlung oder in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt wird.

Wenn Ihre Beschäftigten von Ihnen eine Inflationsausgleichsprämie erhalten, müssen darauf weder Sozialkassenbeiträge noch die Winterbeschäftigungsumlage gezahlt werden. Hintergrund ist, dass die Prämie als steuerfreier Bestandteil des Arbeitslohns nicht zum Bruttolohn gehört.

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