Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 EUR soll im September 2022 ausgezahlt werden. Ist sie eigentlich sozialkassenbeitragspflichtig?
Nein, ist sie nicht. SOKA-BAU hat entschieden, dass die Energiepreispauschale kein Bruttolohn ist. Das bedeutet, die vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer auszuzahlende Energiepreispauschale wird nicht bei der Berechnung für den sozialkassenbeitragspflichtigen Bruttolohn berücksichtigt.
Hintergrund
Für die Berechnung der Lohnsteuer und damit auch der Sozialkassenbeiträge ist der „Bruttoarbeitslohn“ zugrunde zu legen. Damit sind Beiträge gemeint, die in einem Zusammenhang mit der Erbringung einer Arbeitsleistung stehen. Dies ist bei der Energiepreispauschale nicht der Fall. Der Arbeitgeber dient hierbei lediglich als Zahlstelle für eine staatliche Leistung.