Getrennte Bankverbindung für Sozialkassenbeitrag und Winterbeschäftigungsumlage

03.03.2026 | Neuigkeiten
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Um eine klarere Zuordnung Ihrer Beiträge und Erstattungen zu ermöglichen, sind Zahlungen für die Sozialkassenbeiträge und die Winterbeschäftigungsumlage ab sofort auf zwei getrennte Bankverbindungen zu leisten.

Bankverbindung für den Sozialkassenbeitrag

Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main IBAN: DE15 5005 0000 0015 0000 03 BIC: HELADEFF Empfänger: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft

Bankverbindung für die Winterbeschäftigungsumlage

Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main IBAN: DE17 5005 0000 0016 9000 03 BIC: HELADEFF Empfänger: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft

Tipp: Erteilen Sie SOKA-BAU ein SEPA-Lastschriftmandat und sparen Sie Aufwand. Wir ziehen die fälligen Beiträge automatisch und pünktlich von Ihrem Konto ein und informieren Sie rechtzeitig. Sie müssen sich um nichts kümmern. So bleibt mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft.

Beiträge zahlen

Haben Sie auf das falsche Konto gezahlt? 

Wenn Sie den Gesamtbetrag nur auf eines der beiden Konten überweisen, können wir diese Zahlung nicht automatisch aufteilen. Der Teil, den wir nicht zuordnen können, wird Ihnen zurücküberwiesen, da eine Verrechnung zwischen dem Sozialkassenbeitrags- und Winterbeschäftigungsumlagekonto nicht mehr möglich ist. Auch die Erstattungsleistungen werden künftig ausschließlich auf das Sozialkassenbeitragskonto gutgeschrieben.

Bitte beachten Sie, dass bei Nutzung einer falschen Bankverbindung keine Umbuchung zwischen den Konten stattfindet. Um eine fristgerechte Zahlung zu gewährleisten und Verzugszinsen/Säumniszuschläge (§ 25 Drittes Buch Sozialgesetzbuch) zu vermeiden, ist es zwingend erforderlich, dass die Sozialkassenbeiträge/Winterbeschäftigungsumlage bis zum Fälligkeitstag auf den jeweiligen Bankverbindungen eingehen.

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