Mehr Geld für Mini-Jobber

11.10.2022 | Neuigkeiten
0
(0)

Seit dem 01. Oktober 2022 gilt für geringfügig Beschäftigte eine neue Verdienstgrenze. Sie steigt von bisher 450 EUR auf 520 EUR im Monat an.

Gewerbliche Arbeitnehmer
Für gewerbliche Arbeitnehmer ändert sich nichts.

Bei einer Urlaubsabgeltung an den Arbeitnehmer, werden die Geringfügigkeitsgrenzen bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge automatisch berücksichtigt – 450 EUR bis zum 30.09.2022 und 520 EUR ab dem 01.10.2022.

Angestellte
Für Angestellte gibt es einen wichtigen Hinweis.

Angestellte, die geringfügig beschäftigt sind, müssen bei SOKA-BAU angemeldet werden, sobald der Verdienst 520 EUR im Monat übersteigt. Mehrere Beschäftigungsverhältnisse werden immer zusammengerechnet.

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Weitere Beiträge zu Neuigkeiten