Tarif-News zu Wegezeitentschädigung und Inflationsausgleichsprämie

07.08.2023 | Neuigkeiten
2.5
(2)

Die Themen Verpflegungszuschuss und Wegezeitvergütung bei Fahrten zur Arbeitsstelle und nach Hause wurden im aktuell gültigen Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) neu geregelt. Außerdem sind Bau-Betriebe verpflichtet, eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen.

Wegezeitentschädigung – die Änderungen im Überblick

Beitragspflichtig

Die Wegezeitvergütung für Fahrten von und zur Arbeit ohne tägliche Heimfahrt ist eine Vergütung für die aufgewendete Wegezeit und kein Verpflegungsgeld. *

Es besteht daher keine Steuerfreiheit, die Leistung ist auch nicht pauschal zu versteuern.

Damit gehört die Wegezeitvergütung für Fahrten zu und von Baustellen ohne tägliche Heimfahrt zum beitragspflichtigen Bruttolohn.

* § 7 Ziffer 4.1 Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe

Nicht beitragspflichtig

Der sogenannte „Verpflegungszuschuss“ ist die Erstattung für Fahrten von und zur Arbeitsstelle mit täglicher Heimfahrt. Er ist als Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen bei auswärtiger Tätigkeit ohne Übernachtung – je nach Höhe der Erstattung – entweder steuerfrei oder pauschal zu versteuern. *

Sie gehört damit nicht zum beitragspflichtigen Bruttolohn.

* § 7 Ziffer 3.2 Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe

Der geänderte BRTV ist seit 01.01.2023 gültig und wurde für allgemeinverbindlich erklärt. Damit gilt die neue Wegezeitentschädigung für alle Baubetriebe und ihre Beschäftigten.

Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie

Alle Bau-Betriebe sind verpflichtet ihren Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen.

  • 500 EUR bis spätestens 30.09.2023
  • Weitere 500 EUR bis spätestens 30.09.2024.

Auszubildende erhalten zusätzlich

  • 150 EUR bis spätestens 30.09.2023
  • Weitere 150 EUR bis spätestens 30.09.2024.

Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie ist nicht beitragspflichtig.

Der Tarifvertrag Inflationsausgleichsprämie ist seit 07.03.2023 gültig und wurde für allgemeinverbindlich erklärt.

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 2.5 / 5. Anzahl Bewertungen: 2

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Weitere Beiträge zu Neuigkeiten